Ausbildung von Tieren G2 & G3

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Arutha
Herzog
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Ausbildung von Tieren G2 & G3

Beitrag von Arutha »

Nachdem das Thema jetzt sehr konkret wurde, habe ich mich mit den Regeln nochmals auseinandergesetzt und folgende Zusammenfassung bzw. Anpassung erarbeitet. Bitte um Info, Wünsche und Beschwerden

Abrichten-Allgemein:
Als aller erstes muss unterschieden werden zwischen Nutz- und Haustieren oder Wildtieren.
Allgemein gilt für jedes Tier (inkl. Pferde und Esel), dass die Loyalität entscheidend über die Möglichkeiten der Ausbildung ist.
Alle Werte, die im ZBA bei den Tieren angeführt werden, beziehen sich auf ein ungearbeitetes Tier (inkl. Preis und LO).

Um einem Tier etwas beibringen zu können bedarf es eines entsprechenden mindest LO-Werts. Basis hierfür ist die Tabelle in ZBA auf S. 18 (für Standardtier außer Pferd/Esel/Kamel). Die Schwelle ist der so genannte Erz.LO (Erzieherische LO) Wert. Ab diesem Wert ist es möglich dem Tier einzelne sehr einfache Befehle beizubringen (z.B. komm hinter mir her, denn ich hab Futter).
Ab dem Schwellenwert Schul.LO (Schulische LO) kann man bei einem Tier mit seiner Ausbildung anfangen oder dem Tier weitreichendere Sonderfertigkeiten und Befehle beibringen.
Die Maximale Anzahl einzelner Befehle und Sonderfertigkeiten, die ein Tier (zusätzlich zu einer allgemeinen Ausbildung) erlernen kann entsprechen seinem KL Wert und dem Eigensinn des Tieres (Meisterentscheid).

Der Frei.LO (Frei LO) ist eher wichtig für wilde Tiere, da ab diesem Wert das Tier frei gehalten werden kann (es folgt dem Besitzer), jedoch ist dieser Wert auch bei Domestizierten Tieren von Bedeutung (ein Hund mit LO unter 5 hat eine hohe Wahrscheinlichkeit wegzulaufen, wenn er nicht angebunden ist).

Bei Reit- Last und Zugtieren verhält es sich gleich, wobei hier zu beachten ist, dass der angegebene LO-Wert im ZBA dem Erz.LO Wert entspricht und der Schul.LO Wert immer 2 Punkte höher ist. (d.h. bei einem Elenviner Vollblut ist der Erz.LO Wert = 9 und der Schul.LO Wert = 11; bei einem Esel 7 und 9…)

LO-Entwicklung:
Um die LO gleich zu halten ist es unabdinglich mit dem Tier mindestens 1 ZE pro Woche zu verbringen und sich drum zu kümmern (Leckerlies oder besondere Behandlung können vermisste ZE’s wieder ausbessern). Falls man sich nicht um sein Tier kümmert fällt die LO nach 4 Wochen um 1.
Der LO-Wert steigt automatisch bis zu einem Maximum-Wert von 10 pro Jahr um +1. Darüber hinaus kann aufgrund von besonders Toll ums Tier kümmern (Meisterentscheid) sich der Wert erhöhen oder man nimmt seine LO selber in die Hand und verbessert es wie folgt:

- Bei Verwendung von 1 ZE pro Tag darf man nach 4 Wochen eine Abrichten-Probe auf LO ablegen. Bei gelingen LO +1
- Bei Verwendung von 2 ZE pro Tag darf man jede Woche eine Abrichten-Probe auf LO ablegen. Bei gelingen LO +1.
Beide Proben sind erschwert um ½ des gewünschten LO-Wertes und um die fehlenden Punkte zum Talentwert Tierkunde 7.

Misslungene Proben erschweren im nächsten Monat alle Abrichten-Proben zur LO-Steigerung um 5 Punkte. Fehlen mehr als 10 Punkte zum Gelingen der Probe, sinkt die LO zusätzlich um 1 und alle Abrichten-Proben zu Steigerung der LO werden im nächsten halben Jahr um 5 Punkte erschwert. Ein Patzer reduziert die LO um W6+1 und erschwert alle Proben im nächsten halben Jahr um 7 Punkte.
Wenn die LO insgesamt unter 0 fällt ist das Tier unbrauchbar geworden.

Bei wilden Tieren sind die Erschwernisse erhöht auf mindestens 7 und bei Patzer auf 10. Außerdem muss bei einer Misslungenen Probe von fehlenden 10 Punkten oder einem Patzer eine CH-Probe abgelegt werden bei dessen Misslingen sich das Tier gegen einen wendet.

Ausbildung
Wie bereits erwähnt ist es möglich einem Tier ab dem Erz.LO Wert einzelne rudimentäre Befehle und Sonderfertigkeiten beizubringen, richtig interessant sind jedoch die Ausbildungsmöglichkeiten und erweiterten Sonderfertigkeiten und Befehle, die ab dem Erreichen des Schul.LO möglich sind.
Alle ausbildbaren Tiere können eine Ausbildungsstufe oder –variante laut ZBA S.20 erlernen. Bei einigen Tieren (vor allem Pferden) sind auch weitere fundiertere Ausbildungsvarianten möglich ZBA S. 31.
Die zusätzlichen Sonderfähigkeiten bzw. Befehle, die ein Tier erlernen kann stehen im ZBA auf S. 20 bzw. für Pferd/Esel und Kamel auf S. 35.

Es gelten folgende Regeln:
Ähnlich wie bei der Steigerung von LO können Abrichten-Proben auf Ausbildung wie folgt gemacht werden:

- Bei Verwendung von 1 ZE pro Tag darf man nach 4 Wochen eine Abrichten-Probe auf Ausbildung ablegen. Bei gelingen lernt das Tier eine Fähigkeit oder es können TaP* zur Ausbildung angesammelt werden.
- Bei Verwendung von 2 ZE pro Tag darf man jede Woche eine Abrichten-Probe auf Ausbildung ablegen. Bei gelingen lernt das Tier eine Fähigkeit oder es können TaP* zur Ausbildung angesammelt werden.

Diese Abrichtenprobe wird erschwert um einen Modifikator (bei „normalen“ Tieren siehe ZBA S.20, also je nach Sonderfähigkeit oder Ausbildungsvariante, bzw. nach Meisterentscheid, bei Pferden sind allgemeine Befehle erschwert um +5) und um die fehlenden Punkte zum Talentwert Tierkunde 7.

Zusätzlich zu den Abrichtenproben (die auch die Basis zum TaP* ansammeln sind), müssen je nach Ausbildungsart eine weitere Probe auf Tierkunde, Reiten oder Fahrzeuglenken gemacht werden. Diese Probe dient der Bestätigung und ist erschwert um den Modifikator.

Bei einer allgemeinen Ausbildung (z.B. zum Reittier) müssen TaP* angesammelt werden, die der Höhe des Angegebenen Wertes auf S. 20 im ZBA entspricht. Bei einer Fundierten Ausbildung (d.h. das Tier soll eine weitere Schulung erhalten z.B. auf Kriegspferd) müssen die doppelten TaP* der Basisausbildung angesammelt werden. Sobald ein Tier seine Ausbildung abgeschlossen hat, ist es ein Erprobtes Tier.
Manche speziellen Tiere oder Tiere aus fundierter und gezüchteter Haltung können nun eine weitere Spezialisierungsausbildung erhalten. Information welche Möglich sind findet man auf S. 31 im ZBA. Hierfür ist jedoch ein Abrichten (mit Spezialisierung aufs entsprechende Tier) und Reiten bzw. Fahrzeuglenken TaW von 14 und ein Tierkunde (mit Spezialisierung aufs entsprechende Tier) TaW von 10 nötig. Falls man diese Bedingungen erfüllt, müssen wieder TaP* im doppelten Wert von den Basisausbildungen erlangt werden.

Ein Beisspiel: Ein Pferd soll mit fundierter Ausbildung zum leichten Streitross ausgebildet werden, dafür sind zuerst TaP* für Allgemeine Reittierausbildung von 90 TaP* vonnöten und danach 100TaP* zum Kampftier nötig. Die Abrichten-Proben sind um +5 (Reittier) bzw. +6 (Kampftier) erschwert.
Erlernen von Sonderfähigkeiten bzw. Befehlen
Beim erlernen von Sonderfertigkeiten bzw. Befehlen sind keine TaP* nötig (es reicht die Proben zu schaffen).
Eine Abrichten-Probe auf Ausbildung erfolgt wie oben in Kombination mit einer Tierkunde-, Reiten- bzw. Fahrzeuglenken-Probe, nachdem die nötigen ZE’s investiert wurden.
Wie bereits erwähnt können Tiere maximal so viele zusätzliche Sonderfertigkeiten bzw. Befehle erlernen wie es Ihre KL hergibt. Falls nach einer Ausbildung manche Befehle Doppelt vorkommen wird wieder ein „Lernspeicherplatz“ frei (Bei Pferden ist dies 5, bei Esel und Kamel 4).
Bei Pferden/Eseln und Kamelen können nur die als „Allgemein“ bezeichneten Sonderfähigkeiten bzw. Befehle ohne weiteres erlernt werden. Alle Speziellen oder Kampf Sonderfertigkeiten bzw. Befehle können entweder nur erlernt werden, wenn das Tier bereits „Geschult“ (also zweite Ausbildung) ist oder die Proben sind um den Modifikator +10 erschwert.

Misslungene Proben
Generell gilt: wenn die Abrichten oder Zusatzprobe misslungen ist, war der Aufwand umsonst und das Tier hat nichts gelernt. Auch TaP*-Ansammlungen sind nicht möglich.
- Bei einer Misslungen Abrichten-Probe werden alle Abrichten-Proben zur LO-Steigerung oder auf Ausbildung im nächsten Monat um zusätzliche 5 Punkte erschwert.
- Fehlen mehr als 10 Punkte zum Gelingen der Abrichten-Probe sinkt die LO um 1 und alle Abrichten-Proben zu Steigerung der LO oder auf Ausbildung werden im nächsten halben Jahr um 5 Punkte erschwert.
- Ein Patzer bei der Abrichten-Probe reduziert die LO um W6+1 und erschwert alle Abrichten-Proben im nächsten halben Jahr um 7 Punkte. Desweiteren muss eine CH-Probe abgelegt werden, bei dessen Misslingen sich das Tier gegen seinen Ausbilder wendet (was Gefährlich werden kann) bzw. sich eine Unart einfängt (Meister Entscheid).
- Bei Misslingen von 2 Abrichten-Proben und den dazugehörigen Probe auf Tierkunde, Reiten oder Fahrzeuglenken hintereinander zieht sich das Tier eine Unart zu (also wenn 4 Proben hintereinander misslungen waren).
Hammer sollst du sein, nicht Amboss!
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