Stand: 15.1.2004
Erläuterungen
Runde: Eine Runde dauert von der Beginnmeldung bis zur Endmeldung des Hauptschiedsrichters.
Dazwischen wird ein oder mehrere Spiel/e gegen den/die gleichen Gegner gespielt.
§1 Gültigkeit & Wirkungsbereich
Abs. 1: Die TuWo gilt ausschließlich bei Veranstaltungen, die von der Spielgemeinschaft
Schwertmeister organisiert werden.
Abs. 2: Die TuWo gilt für alle Meisterschaften oder Ligen, außer es wurde bei der
Ausschreibung anderes bestimmt. Die Definition der Gültigkeit betrifft
automatisch alle Turniere oder Wettkämpfe, die im Zuge der Meisterschaft oder Liga ausgetragen werden.
Abs. 3: Die TuWo gilt für alle Turniere oder Wettkämpfe, die nicht Bestandteil
einer Meisterschaft oder Liga sind, außer es wurde bei der Ausschreibung anderes bestimmt.
Abs. 4: Die TuWo setzt alle Regelungen aller anderen Regelwerke, die mit denen
der TuWo kollidiert, außer Kraft und ersetzt sie durch die Regelungen
der TuWo.
Abs. 5: Die TuWo kann jederzeit vom Vereinsvorstand geändert werden. änderungen
werden ab dem im Stand angegebenen Zeitpunkt für alle laufenden und künftigen
Meisterschaften oder Ligen und Turnieren oder Wettkämpfen wirksam.
§2 Allgemeines
Abs. 1: Turniere oder Wettkämpfe der Spielgemeinschaft Schwertmeister werden, sofern vom Vereinsvorstand nicht
der Schiedsrichter beauftragt wurde, vom Vereinsvorstand ausgeschrieben. Der Hauptschiedsrichter organisiert und
führt den Turnier oder Wettkampf durch.
Abs. 2: Ein Turnier oder Wettkampf wird unabhängig von der Anzahl der Anmeldungen ausgetragen.
Ist ein Turnier oder Wettkampf Bestandteil einer Meisterschaft oder Liga, so kann das Ergebnis nur dann für
die Meisterschaft oder Liga gewertet werden, wenn mindestens 4 Personen teilgenommen haben.
Abs. 3: Die verbindliche Anmeldung von Teilnehmern zu einem Turnier oder Wettkampf ist generell
erwünscht, kann jedoch auch zwingend vorgeschrieben werden.
Abs. 4: Das Startgeld zuzüglich Spielmaterial, dass in den Besitz des
Teilnehmers übergeht, beträgt, sofern nicht anders festgesetzt,
für Nichtvereinsmitglied 8 Euro (Vereinsmitglied 7 Euro).
Abs. 5: Das Preisgeld beträgt maximal das festgesetzte Startgeld ohne
Spielmaterial für Vereinsmitglied multipliziert mit den Teilnehmern. Das Preisgeld
ist auf so viele Plätze wie sinnvoll möglich, zumindest auf die
ersten drei Plätze (bei 4 Teilnehmer zumindest auf die ersten zwei) zu
verteilen. Das Preisgeld wird, sofern bei der Ausschreibung nicht anders angegeben,
als Sachpreise ausgegeben.
Abs. 6: Teilnehmer eines Turniers oder Wettkampfes, die bei der Preisverleihung nicht anwesend
sind, verzichten auf den Ihnen zufallenden Preis. Ebenso bei Meisterschaften oder Ligen, ausgenommen
der neu Meister und der neu Vizemeister. Ihnen ist der Preis bei nächster
Gelegenheit zu übergeben.
Abs. 7: Mit der Teilnahme an einem Turnier oder Wettkampf der Spielgemeinschaft Schwertmeister erklärt
sich der/die Teilnehmer/in mit der Veröffentlichung seines/ihren Namen, Fotos und dem verwendeten
Spielmaterial in den Vereinsmedien bereit.
Abs. 8: Wird bei einer Meisterschaft oder Liga oder einem Turnier oder Wettkampf ein oder mehrere Titel
vergeben so ist die Person berechtigt diesen Titel, wenn eine Jahreszahl im Titel enthalten ist,
dauerhaft, wenn nicht, bis ein neuer Titelträger feststeht, zu tragen. Die genauen Bedingungen
für den Erhalt des Titels und der exakte Wortlaut des Titels sind in der Ausschreibung anzugeben.
§3 Teilnahmeberechtigung
Abs. 1: An Turnieren oder Wettkämpfen teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die sich bis zum
Anmeldeschluss angemeldet und die Teilnahmegebühr entrichtet haben und
nicht von der Teilnahme ausgeschlossen wurden.
Abs. 2: An Meisterschaften oder Ligen nimmt automatisch jeder Spieler teil, der mindestens ein
Turnier oder einen Wettkampf dieser Meisterschaft oder Liga absolviert hat, und von der
Teilnahme nicht ausgeschlossen wurde.
Abs. 3: Die Schiedsrichter sind, sofern überhaupt erlaubt, berechtigt
an Ihrem eigenen Turnier oder Wettkampf teilzunehmen, wenn mit dem Schiedsrichtern nicht
mehr als 16 Personen teilnehmen und 3 Schiedsrichter anwesend sind und diese
drei Schiedsrichter die Schiedsrichtertätigkeit auch ausüben.
§4 Schiedsrichter
Abs. 1: Jedes Turnier oder jeder Wettkampf wird von einem Hauptschiedsrichter durchgeführt.
Der Hauptschiedsrichter kann durch einen 1. Schiedsrichter und einen 2. Schiedsrichter unterstützt werden.
Die Schiedsrichter sind spätestens bei Anmeldeschluss festzulegen.
Abs. 2: Dem Hauptschiedsrichter obliegt die Auslosung, der Start und das Beenden einer Runde,
die Ergebnismeldung und die Preisverleihung.
Abs. 3 Die Schiedsrichter haben das Einhalten aller für dieses Turnier oder diesen Wettkampf
gültigen Regelwerke und der TuWo zu überwachen, Verstöße
zu ahnden und die Regeln bei Streitfragen auszulegen.
Abs. 4: Nimmt ein Schiedsrichter am Turnier oder Wettkampf teil, so kann er Abs. 3 nur dann
ausüben, wenn die Entscheidung nicht seine(n) Gegner oder Ihn selbst
betrifft.
Abs. 5: Der amtierende Schiedsrichter hat seine Entscheidungen, gegebenenfalls
nach Beratung mit einem anderen Schiedsrichter oder zur Hilfenahme der Regelwerke
nach besten Wissen und Gewissen zu treffen. Wurde eine Entscheidung getroffen
so ist diese Endgültig. Die für eine Beratung oder das Nachschlagen
verbrauchte Spielzeit ist den Teilnehmern dieser Partie gut zu schreiben.
Abs. 6: Hat ein Schiedsrichter in einem Fall eine Entscheidung getroffen, so ist
diese bindend und ergibt, dass jedes erneute Auftreten dieses Falles während
dieses Turniers oder Wettkampfes von allen Schiedsrichtern ebenso entschieden werden
müssen.
§5 Teilnehmer
Abs. 1: Ein Teilnehmer hat alle Aktion zu unterlassen, die den Gegner oder
einen anderen Teilnehmer stören könnten.
Abs. 2: Ein Teilnehmer hat einen anderen Teilnehmer und vor allem seinen Gegner
ungeachtet seiner/ihrer Spielstärke mit Respekt zu begegnen und alles
zu unterlassen, was den Teilnehmer / Gegner verletzen oder beleidigen könnte.
Abs. 3: Während einer Runde darf der Teilnehmer nur in dringenden Fällen
und nur wenn er/sie selbst nicht am Zug ist das Spiel zu verlassen. Bevor
ein Teilnehmer das Spiel verlässt ist das einem Schiedsrichter zu melden.
Wenn er/sie das Spiel verlässt, so hat er/sie dies auf schnellstem Weg
und ohne Umschweife zu tun. Ist der Teilnehmer nicht zurück, wenn der
Gegner seinen Zug beendet, so wird die Zeit vom Ende des Zuges des Gegners
bis zur Rückkehr des Teilnehmers dem Gegner gutgeschrieben.
Abs. 4: Während des gesamten Turniers oder Wettkampfes ist es dem Teilnehmer untersagt
direkt oder indirekt Information über das Spielmaterial und die Strategie
eines anderen Teilnehmers preiszugeben. Ebenso ist es untersagt Spielmaterial
und Strategie eines Teilnehmers (außer durch das Spielen gegen den Teilnehmer)
in Erfahrung zu bringen.
Abs. 5: Die Teilnehmer haben den Spielregeln entsprechend zu spielen. Insbesondere
ist es untersagt Spielregeln wissentlich zu brechen oder zu ignorieren und
seine(n)/ihre(n) Gegner zu übervorteilen.
Abs. 6: Jeder Teilnehmer hat das Spielmaterial seines/r Gegner/s mit Vorsicht zu
behandeln und jede Handlung zu unterlassen, die das Spielmaterial des/r Gegner/s
beschädigen könnte. Wird das Spielmaterial des Gegners dennoch beschädigt,
hat der Verursacher einen angemessenen Schadenersatz zu leisten. Wird die
Beschädigung vorsätzlich oder absichtlich herbeigeführt, so ist der
Verursacher überdies gemäß Abs. 5 des Strafenkataloges zu bestrafen.
Abs. 7: Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Schiedsrichter folge zu leisten.
§6 Zuschauer
Abs. 1: Ein Zuschauer hat alle Aktion zu unterlassen, die die Teilnehmer stören
könnten.
Abs. 2: Dem Zuschauer ist jegliche Einmischung in ein Spiel, insbesondere
Hinweise auf taktische Möglichkeiten oder Fehler, untersagt.
Abs. 3: Der Zuschauer hat die Anweisungen der Schiedsrichter zu befolgen.
§7 Spiellokal
Abs. 1: Der Spielraum wird von der Spielgemeinschaft Schwertmeister für die Dauer des Turniers
oder Wettkampfes vom Besitzer gemietet und die Spielgemeinschaft Schwertmeister betrachtet jedes Turnier
und jeden Wettkampf als geschlossene Veranstaltung.
Abs. 2: Findet ein Turnier oder Wettkampf in einem Lokal mit Ausschank und/oder Küche
statt, so ist den Teilnehmern die Mitnahme von Getränken und/oder Speisen
untersagt.
Abs. 3: Jeder Teilnehmer hat seinen Spielplatz in einem ordnungsgemäßen
und sauberen Zustand zu verlassen. Der durch das Spielen entstandene Müll
ist vom Teilnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen.
§8 Regelverstöße
Abs. 1: Verstößt ein Teilnehmer gegen die Regeln der gültigen
Regelwerke oder der TuWo, so hat der Schiedsrichter eine Strafe gemäß
Strafenkatalog zu verhängen.
Abs. 2: Die Auswahl der Strafe hat der amtierende Schiedsrichter nach bestem
Wissen und Gewissen zu treffen. Dabei hat der Schiedsrichter die schwere des
Vergehens und die Häufigkeit der Verstöße des zu Strafenden
zu berücksichtigen.
Abs. 3: Der zu Bestrafende hat das Recht gegen das Strafmass zu berufen. Als
Berufungsinstanz fungiert der Hauptschiedsrichter. Hat der Hauptschiedsrichter das Strafmass festgelegt,
so wird die Berufung vom 1. Schiedsrichter, sollte der 1. Schiedsrichter direkt oder indirekt betroffen
sein, vom 2. Schiedsrichter, behandelt. Sind sowohl der 1. Schiedsrichter als auch der 2. Schiedsrichter betroffen,
so ist keine Berufung möglich.
Eine Berufung gegen ein Strafmass, dass der Vereinsvorstand verhängt hat, wird von
einem Schiedsgericht gemäß Vereinsstatuten behandelt. Eine derartige
Berufung muss dem Vereinsvorstand mit einem schriftlichen begründeten Antrag, in dem
die Vertreter im Schiedsgericht des Berufenden Namhaft gemacht werden, zur
Kenntnis gebracht werden. Bis zur Entscheidung des Schiedsgerichtes gilt das
Strafmass als vom Schiedsgericht bestätigt.
Abs. 4: Eine verhänge Strafe ist umgehend auszuführen. Sind im Strafenkatalog
unter einem Punkt mehrer Möglichkeiten angeführt, so hat der Schiedsrichter
jene zu wählen, die den zu Strafenden härter trifft und nicht sofort
zum Verlust der Partie führt.
§9 Strafenkatalog
Abs. 1: Ermahnung: Der Schiedsrichter weißt, den Täter auf sein
Vergehen eindringlich hin und ermahnt in diese Handlung künftig zu unterlassen.
Die Schiedsrichter sind angehalten einen bestimmten Verstoß eines Teilnehmers
nur einmalig mit einer Ermahnung zu ahnden.
Abs. 2: Zeitstrafe: Der Schiedsrichter legt eine angemessene Zeitspanne fest
und zieht diese von der verbleibenden Spielzeit des Täters ab oder fügt
sie der Spielzeit des Gegners hinzu.
Abs. 3: Partieverlust: Der Schiedsrichter beendet die Partie und erklärt
die Partie für den Täter verloren. Der Geschädigte erhält die
höchste mögliche Siegpunktzahl, während dem Täter
die höchste mögliche Verlustpunktzahl vergeben wird.
Abs. 4: Lokalverbot: Dem Täter wird es untersagt sich weiter im Turnierlokal
aufzuhalten und hat dieses unverzüglich zu verlassen.
Abs. 5: Turnierausschluss: Der Turnierausschluss ist die härteste Form
der Bestrafung, die während eines Turnier oder Wettkampf von einem Schiedsrichter verhängt
werden kann und sollte nur bei sehr schweren Vergehen oder bei wiederholten
schweren Vergehen ausgesprochen werden. Mit verhängen dieser Strafe widerruft
der Schiedsrichter die Teilnahmeberechtigung des Täters für diesen
Turnier oder Wettkampf und erteilt Ihm/Ihr Lokalverbot (Abs. 4). Für die eventuell laufende
Runde gilt Abs. 3. Der Spieler wird für die folgenden Runden nicht ausgelost
und am Ende des Turniers oder Wettkampfes aus der Wertung genommen.
Abs. 6: Turnierverbot: Dem Täter wird generell oder auf Zeit das Recht
verwehrt an Turnier oder Wettkampf der Spielgemeinschaft Schwertmeister teilzunehmen. Dies schließt automatisch
ein Lokalverbot mit ein. Diese Strafe kann ausschließlich vom Vereinsvorstand der Spielgemeinschaft Schwertmeister
auf begründeten Antrag des Hauptschiedsrichter verhängt werden.
Abs. 7: Meisterschaftsausschluss: Dem Täter wird das Teilnahmerecht für
eine oder mehrere Meisterschaften oder Ligen verwehrt. Dies inkludiert Turnierverbot (Abs. 6)
für alle im Zuge der Meisterschaft oder Liga ausgetragenen Turniere oder Wettkämpfe und Lokalverbot (Abs.
4) für alle Lokalitäten und Austragungstermine, an denen dieser
Meisterschaft oder Liga ausgetragen wird. Wird der Meisterschaftsausschluss über die
laufende Meisterschaft oder Liga verhängt, so wird der Täter überdies aus der
Wertung genommen. Diese Strafe kann ausschließlich vom Vereinsvorstand der Spielgemeinschaft Schwertmeister
auf begründeten Antrag des Hauptschiedsrichters verhängt werden.