Turnier- und Wettkampfordnung der Spielgemeinschaft Schwertmeister (TuWo)

Stand: 15.1.2004

Erläuterungen
Runde: Eine Runde dauert von der Beginnmeldung bis zur Endmeldung des Hauptschiedsrichters. Dazwischen wird ein oder mehrere Spiel/e gegen den/die gleichen Gegner gespielt.

§1 Gültigkeit & Wirkungsbereich
Abs. 1: Die TuWo gilt ausschließlich bei Veranstaltungen, die von der Spielgemeinschaft Schwertmeister organisiert werden.
Abs. 2: Die TuWo gilt für alle Meisterschaften oder Ligen, außer es wurde bei der Ausschreibung anderes bestimmt. Die Definition der Gültigkeit betrifft automatisch alle Turniere oder Wettkämpfe, die im Zuge der Meisterschaft oder Liga ausgetragen werden.
Abs. 3: Die TuWo gilt für alle Turniere oder Wettkämpfe, die nicht Bestandteil einer Meisterschaft oder Liga sind, außer es wurde bei der Ausschreibung anderes bestimmt.
Abs. 4: Die TuWo setzt alle Regelungen aller anderen Regelwerke, die mit denen der TuWo kollidiert, außer Kraft und ersetzt sie durch die Regelungen der TuWo.
Abs. 5: Die TuWo kann jederzeit vom Vereinsvorstand geändert werden. änderungen werden ab dem im Stand angegebenen Zeitpunkt für alle laufenden und künftigen Meisterschaften oder Ligen und Turnieren oder Wettkämpfen wirksam.

§2 Allgemeines
Abs. 1: Turniere oder Wettkämpfe der Spielgemeinschaft Schwertmeister werden, sofern vom Vereinsvorstand nicht der Schiedsrichter beauftragt wurde, vom Vereinsvorstand ausgeschrieben. Der Hauptschiedsrichter organisiert und führt den Turnier oder Wettkampf durch.
Abs. 2: Ein Turnier oder Wettkampf wird unabhängig von der Anzahl der Anmeldungen ausgetragen. Ist ein Turnier oder Wettkampf Bestandteil einer Meisterschaft oder Liga, so kann das Ergebnis nur dann für die Meisterschaft oder Liga gewertet werden, wenn mindestens 4 Personen teilgenommen haben.
Abs. 3: Die verbindliche Anmeldung von Teilnehmern zu einem Turnier oder Wettkampf ist generell erwünscht, kann jedoch auch zwingend vorgeschrieben werden.
Abs. 4: Das Startgeld zuzüglich Spielmaterial, dass in den Besitz des Teilnehmers übergeht, beträgt, sofern nicht anders festgesetzt, für Nichtvereinsmitglied 8 Euro (Vereinsmitglied 7 Euro).
Abs. 5: Das Preisgeld beträgt maximal das festgesetzte Startgeld ohne Spielmaterial für Vereinsmitglied multipliziert mit den Teilnehmern. Das Preisgeld ist auf so viele Plätze wie sinnvoll möglich, zumindest auf die ersten drei Plätze (bei 4 Teilnehmer zumindest auf die ersten zwei) zu verteilen. Das Preisgeld wird, sofern bei der Ausschreibung nicht anders angegeben, als Sachpreise ausgegeben.
Abs. 6: Teilnehmer eines Turniers oder Wettkampfes, die bei der Preisverleihung nicht anwesend sind, verzichten auf den Ihnen zufallenden Preis. Ebenso bei Meisterschaften oder Ligen, ausgenommen der neu Meister und der neu Vizemeister. Ihnen ist der Preis bei nächster Gelegenheit zu übergeben.
Abs. 7: Mit der Teilnahme an einem Turnier oder Wettkampf der Spielgemeinschaft Schwertmeister erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit der Veröffentlichung seines/ihren Namen, Fotos und dem verwendeten Spielmaterial in den Vereinsmedien bereit.
Abs. 8: Wird bei einer Meisterschaft oder Liga oder einem Turnier oder Wettkampf ein oder mehrere Titel vergeben so ist die Person berechtigt diesen Titel, wenn eine Jahreszahl im Titel enthalten ist, dauerhaft, wenn nicht, bis ein neuer Titelträger feststeht, zu tragen. Die genauen Bedingungen für den Erhalt des Titels und der exakte Wortlaut des Titels sind in der Ausschreibung anzugeben.

§3 Teilnahmeberechtigung
Abs. 1: An Turnieren oder Wettkämpfen teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die sich bis zum Anmeldeschluss angemeldet und die Teilnahmegebühr entrichtet haben und nicht von der Teilnahme ausgeschlossen wurden.
Abs. 2: An Meisterschaften oder Ligen nimmt automatisch jeder Spieler teil, der mindestens ein Turnier oder einen Wettkampf dieser Meisterschaft oder Liga absolviert hat, und von der Teilnahme nicht ausgeschlossen wurde.
Abs. 3: Die Schiedsrichter sind, sofern überhaupt erlaubt, berechtigt an Ihrem eigenen Turnier oder Wettkampf teilzunehmen, wenn mit dem Schiedsrichtern nicht mehr als 16 Personen teilnehmen und 3 Schiedsrichter anwesend sind und diese drei Schiedsrichter die Schiedsrichtertätigkeit auch ausüben.

§4 Schiedsrichter
Abs. 1: Jedes Turnier oder jeder Wettkampf wird von einem Hauptschiedsrichter durchgeführt. Der Hauptschiedsrichter kann durch einen 1. Schiedsrichter und einen 2. Schiedsrichter unterstützt werden. Die Schiedsrichter sind spätestens bei Anmeldeschluss festzulegen.
Abs. 2: Dem Hauptschiedsrichter obliegt die Auslosung, der Start und das Beenden einer Runde, die Ergebnismeldung und die Preisverleihung.
Abs. 3 Die Schiedsrichter haben das Einhalten aller für dieses Turnier oder diesen Wettkampf gültigen Regelwerke und der TuWo zu überwachen, Verstöße zu ahnden und die Regeln bei Streitfragen auszulegen.
Abs. 4: Nimmt ein Schiedsrichter am Turnier oder Wettkampf teil, so kann er Abs. 3 nur dann ausüben, wenn die Entscheidung nicht seine(n) Gegner oder Ihn selbst betrifft.
Abs. 5: Der amtierende Schiedsrichter hat seine Entscheidungen, gegebenenfalls nach Beratung mit einem anderen Schiedsrichter oder zur Hilfenahme der Regelwerke nach besten Wissen und Gewissen zu treffen. Wurde eine Entscheidung getroffen so ist diese Endgültig. Die für eine Beratung oder das Nachschlagen verbrauchte Spielzeit ist den Teilnehmern dieser Partie gut zu schreiben.
Abs. 6: Hat ein Schiedsrichter in einem Fall eine Entscheidung getroffen, so ist diese bindend und ergibt, dass jedes erneute Auftreten dieses Falles während dieses Turniers oder Wettkampfes von allen Schiedsrichtern ebenso entschieden werden müssen.

§5 Teilnehmer
Abs. 1: Ein Teilnehmer hat alle Aktion zu unterlassen, die den Gegner oder einen anderen Teilnehmer stören könnten.
Abs. 2: Ein Teilnehmer hat einen anderen Teilnehmer und vor allem seinen Gegner ungeachtet seiner/ihrer Spielstärke mit Respekt zu begegnen und alles zu unterlassen, was den Teilnehmer / Gegner verletzen oder beleidigen könnte.
Abs. 3: Während einer Runde darf der Teilnehmer nur in dringenden Fällen und nur wenn er/sie selbst nicht am Zug ist das Spiel zu verlassen. Bevor ein Teilnehmer das Spiel verlässt ist das einem Schiedsrichter zu melden. Wenn er/sie das Spiel verlässt, so hat er/sie dies auf schnellstem Weg und ohne Umschweife zu tun. Ist der Teilnehmer nicht zurück, wenn der Gegner seinen Zug beendet, so wird die Zeit vom Ende des Zuges des Gegners bis zur Rückkehr des Teilnehmers dem Gegner gutgeschrieben.
Abs. 4: Während des gesamten Turniers oder Wettkampfes ist es dem Teilnehmer untersagt direkt oder indirekt Information über das Spielmaterial und die Strategie eines anderen Teilnehmers preiszugeben. Ebenso ist es untersagt Spielmaterial und Strategie eines Teilnehmers (außer durch das Spielen gegen den Teilnehmer) in Erfahrung zu bringen.
Abs. 5: Die Teilnehmer haben den Spielregeln entsprechend zu spielen. Insbesondere ist es untersagt Spielregeln wissentlich zu brechen oder zu ignorieren und seine(n)/ihre(n) Gegner zu übervorteilen.
Abs. 6: Jeder Teilnehmer hat das Spielmaterial seines/r Gegner/s mit Vorsicht zu behandeln und jede Handlung zu unterlassen, die das Spielmaterial des/r Gegner/s beschädigen könnte. Wird das Spielmaterial des Gegners dennoch beschädigt, hat der Verursacher einen angemessenen Schadenersatz zu leisten. Wird die Beschädigung vorsätzlich oder absichtlich herbeigeführt, so ist der Verursacher überdies gemäß Abs. 5 des Strafenkataloges zu bestrafen.
Abs. 7: Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Schiedsrichter folge zu leisten.

§6 Zuschauer
Abs. 1: Ein Zuschauer hat alle Aktion zu unterlassen, die die Teilnehmer stören könnten.
Abs. 2: Dem Zuschauer ist jegliche Einmischung in ein Spiel, insbesondere Hinweise auf taktische Möglichkeiten oder Fehler, untersagt.
Abs. 3: Der Zuschauer hat die Anweisungen der Schiedsrichter zu befolgen.

§7 Spiellokal
Abs. 1: Der Spielraum wird von der Spielgemeinschaft Schwertmeister für die Dauer des Turniers oder Wettkampfes vom Besitzer gemietet und die Spielgemeinschaft Schwertmeister betrachtet jedes Turnier und jeden Wettkampf als geschlossene Veranstaltung.
Abs. 2: Findet ein Turnier oder Wettkampf in einem Lokal mit Ausschank und/oder Küche statt, so ist den Teilnehmern die Mitnahme von Getränken und/oder Speisen untersagt.
Abs. 3: Jeder Teilnehmer hat seinen Spielplatz in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu verlassen. Der durch das Spielen entstandene Müll ist vom Teilnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen.

§8 Regelverstöße
Abs. 1: Verstößt ein Teilnehmer gegen die Regeln der gültigen Regelwerke oder der TuWo, so hat der Schiedsrichter eine Strafe gemäß Strafenkatalog zu verhängen.
Abs. 2: Die Auswahl der Strafe hat der amtierende Schiedsrichter nach bestem Wissen und Gewissen zu treffen. Dabei hat der Schiedsrichter die schwere des Vergehens und die Häufigkeit der Verstöße des zu Strafenden zu berücksichtigen.
Abs. 3: Der zu Bestrafende hat das Recht gegen das Strafmass zu berufen. Als Berufungsinstanz fungiert der Hauptschiedsrichter. Hat der Hauptschiedsrichter das Strafmass festgelegt, so wird die Berufung vom 1. Schiedsrichter, sollte der 1. Schiedsrichter direkt oder indirekt betroffen sein, vom 2. Schiedsrichter, behandelt. Sind sowohl der 1. Schiedsrichter als auch der 2. Schiedsrichter betroffen, so ist keine Berufung möglich.
Eine Berufung gegen ein Strafmass, dass der Vereinsvorstand verhängt hat, wird von einem Schiedsgericht gemäß Vereinsstatuten behandelt. Eine derartige Berufung muss dem Vereinsvorstand mit einem schriftlichen begründeten Antrag, in dem die Vertreter im Schiedsgericht des Berufenden Namhaft gemacht werden, zur Kenntnis gebracht werden. Bis zur Entscheidung des Schiedsgerichtes gilt das Strafmass als vom Schiedsgericht bestätigt.
Abs. 4: Eine verhänge Strafe ist umgehend auszuführen. Sind im Strafenkatalog unter einem Punkt mehrer Möglichkeiten angeführt, so hat der Schiedsrichter jene zu wählen, die den zu Strafenden härter trifft und nicht sofort zum Verlust der Partie führt.

§9 Strafenkatalog
Abs. 1: Ermahnung: Der Schiedsrichter weißt, den Täter auf sein Vergehen eindringlich hin und ermahnt in diese Handlung künftig zu unterlassen. Die Schiedsrichter sind angehalten einen bestimmten Verstoß eines Teilnehmers nur einmalig mit einer Ermahnung zu ahnden.
Abs. 2: Zeitstrafe: Der Schiedsrichter legt eine angemessene Zeitspanne fest und zieht diese von der verbleibenden Spielzeit des Täters ab oder fügt sie der Spielzeit des Gegners hinzu.
Abs. 3: Partieverlust: Der Schiedsrichter beendet die Partie und erklärt die Partie für den Täter verloren. Der Geschädigte erhält die höchste mögliche Siegpunktzahl, während dem Täter die höchste mögliche Verlustpunktzahl vergeben wird.
Abs. 4: Lokalverbot: Dem Täter wird es untersagt sich weiter im Turnierlokal aufzuhalten und hat dieses unverzüglich zu verlassen.
Abs. 5: Turnierausschluss: Der Turnierausschluss ist die härteste Form der Bestrafung, die während eines Turnier oder Wettkampf von einem Schiedsrichter verhängt werden kann und sollte nur bei sehr schweren Vergehen oder bei wiederholten schweren Vergehen ausgesprochen werden. Mit verhängen dieser Strafe widerruft der Schiedsrichter die Teilnahmeberechtigung des Täters für diesen Turnier oder Wettkampf und erteilt Ihm/Ihr Lokalverbot (Abs. 4). Für die eventuell laufende Runde gilt Abs. 3. Der Spieler wird für die folgenden Runden nicht ausgelost und am Ende des Turniers oder Wettkampfes aus der Wertung genommen.
Abs. 6: Turnierverbot: Dem Täter wird generell oder auf Zeit das Recht verwehrt an Turnier oder Wettkampf der Spielgemeinschaft Schwertmeister teilzunehmen. Dies schließt automatisch ein Lokalverbot mit ein. Diese Strafe kann ausschließlich vom Vereinsvorstand der Spielgemeinschaft Schwertmeister auf begründeten Antrag des Hauptschiedsrichter verhängt werden.
Abs. 7: Meisterschaftsausschluss: Dem Täter wird das Teilnahmerecht für eine oder mehrere Meisterschaften oder Ligen verwehrt. Dies inkludiert Turnierverbot (Abs. 6) für alle im Zuge der Meisterschaft oder Liga ausgetragenen Turniere oder Wettkämpfe und Lokalverbot (Abs. 4) für alle Lokalitäten und Austragungstermine, an denen dieser Meisterschaft oder Liga ausgetragen wird. Wird der Meisterschaftsausschluss über die laufende Meisterschaft oder Liga verhängt, so wird der Täter überdies aus der Wertung genommen. Diese Strafe kann ausschließlich vom Vereinsvorstand der Spielgemeinschaft Schwertmeister auf begründeten Antrag des Hauptschiedsrichters verhängt werden.